Umwelttechnische Berufe

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung
  • zur Fachkraft für Abwassertechnik vom 17. Juni 2002
  • zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft vom 17. Juni 2002
  • zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice vom 17. Juni 2002
  • zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik vom 17. Juni 2002
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zur Prüfung.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung (alle Berufe) Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) 2 bis 4 Wochen vor dem
Prüfungstermin
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 18. März 2025 keine Prüfung
Praktische Prüfung 10. April 2025 und 7. Mai 2025 keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin keine Prüfung

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung (alle Berufe) Sommer 2024 Winter 2024/2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2024 1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildende
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
in der Regel circa 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin in der Regel circa 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Schriftliche Prüfung* 5. Juni 2024 13. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung* 17. bis 19. Juni 2024
7., 8. Januar 2025
und 15. oder 16. Januar 2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben 5. Juli 2024 17. Januar 2025
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
*Hamburger Aufgaben

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen