Chemielaborantinnen und Chemielaboranten

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemielaborant / zur Chemielaborantin vom 25. Juni 2009 (auslaufend) und 3. März 2020.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 1 - 2025

Abschlussprüfung Teil 1 Sommer 2025 Winter 2025/2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 keine Prüfung
Praktische Prüfung 01. Juli 2025 keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2025

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2025 Winter 2025/2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 14. Mai 2025 Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung 9. und 10. Juli 2025 Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben 16. Juli 2025 Termin folgt
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 1 - 2026

Abschlussprüfung Teil 1 Sommer 2026 Winter 2026/2027
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung Termin folgt keine Prüfung
Praktische Prüfung Termin folgt keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 - 2026

Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2026 Winter 2026/2027
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung Termin folgt Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung Termin folgt Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben Termin folgt Termin folgt
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen