Holzmechanikerinnen und Holzmechaniker

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 19. Mai 2015.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen zur Prüfung.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt Keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 18. März 2025 Keine Prüfung
Praktische Prüfung 8. April 2025 Keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden circa 2 bis 4 Wochen nach dem Prüfungstermin Keine Prüfung

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 2. Dezember 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung 16. + 17. Juni 2025 voraussichtlich Januar 2026
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
in der Regel am zweiten Tag der praktischen Prüfung in der Regel am zweiten Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Zwischenprüfung 2026

Zwischenprüfung Frühjahr 2026 Herbst 2026
Versand der Einladung an die Auszubildenden (Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt Keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 17. März 2026 Keine Prüfung
Praktische Prüfung Termin folgt Keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden circa 2 bis 4 Wochen nach dem Prüfungstermin Keine Prüfung

Abschlussprüfung 2026

Abschlussprüfung Sommer 2026 Winter 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
circa 4 Wochen vor dem
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 5. Mai 2026 1. Dezember 2026
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung Termin folgt voraussichtlich Januar 2026
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
in der Regel am zweiten Tag der praktischen Prüfung in der Regel am zweiten Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen