Was ist, wenn ich nicht anwesend bin?

Solltest du wegen eines wichtigen Grundes (wie etwa Krankheit) nicht an einer Prüfung teilnehmen können, musst du deine Abwesenheit unverzüglich deiner Handelsammer mitteilen und den wichtigen Grund nachweisen (bei Krankheit z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Hast du an einer Prüfung nicht teilgenommen, so kannst du diese an dem Termin der nächsten Prüfung, in der Regel frühestens in einem halben Jahr, ablegen.