Ist die Teilnahme meine Pflicht?
Zur Abschlussprüfung zuzulassen ist, wer unter anderem an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen hat (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz). Es ist also zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, dass du an der Zwischenprüfung teilgenommen hast.