Bis wann muss ich den Antrag auf Verkürzung einreichen?
Eine Verkürzung soll möglichst schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart werden. Das wird dann direkt in den Ausbildungsvertrag eingetragen. Aber auch während der Startphase der Ausbildung ist eine Verkürzung noch möglich.
Auch ein späterer Antrag während der laufenden Ausbildung ist möglich. Die Verkürzung soll jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt. Bei einer Verkürzung um 6 Monate ist der gemeinsame Antrag hierzu also spätestens 18 Monate vor dem ursprünglichen vereinbarten Ende der Ausbildungszeit bei unserer Handelskammer einzureichen, bei einer Verkürzung um 12 Monate wären es entsprechend weitere 6 Monate früher.