Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung bei verkürzter Ausbildungszeit?

Wenn der Auszubildende ein einschlägiges Berufsgrundschuljahr oder eine Berufsfachschule erfolgreich besucht hat und diese Zeit auf die Berufsausbildung angerechnet wird, hat der Auszubildende entsprechend früher Anspruch auf die Ausbildungsvergütung des zweiten Ausbildungsjahres.
Wird die Ausbildungszeit aus anderen Gründen verkürzt, etwa wegen eines (Fach-)Abiturs, hat der Auszubildende nicht entsprechend früher Anspruch auf die Vergütung des zweiten beziehungsweise dritten Ausbildungsjahres.
Die tariflichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen müssen natürlich im Einzelfall beachtet werden.