Muss Urlaubsgeld gezahlt werden?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld gibt es nicht.
Die tariflichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen im Betrieb müssen im Einzelfall beachtet werden.
Hinweis: Das Urlaubsgeld ist vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Das Urlaubsentgelt ist die Weiterzahlung der Vergütung, die sich nach dem durchschnittlichen Verdienst richtet, den der Auszubildende in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.