Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung?
Sofern für den Ausbildungsberuf ein Sperrfach/-bereich (es müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden) vorgegeben ist und in diesem Prüfungsbereich noch keine 50 Punkte erreicht wurden, muss dieser Prüfungsbereich über eine mündliche Ergänzungsprüfung bestanden werden, damit das Bestehen der gesamten Prüfung überhaupt möglich wird. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird immer erst nach dem Fallbezogenen Fachgespräch bzw. einer anderen mündlichen Prüfung abgelegt und dauert ca. 15 Minuten.