Wie und wo kann ich mich als Externer zu einer Abschlussprüfung anmelden?

Örtlich zuständig für die Anmeldung ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Wohnsitz des Prüfungsbewerbers liegt.
Dem Antrag auf Zulassung müssen die geforderten Nachweise (bitte keine Originalurkunden) der praktischen Tätigkeit beigefügt sein. Aus den Nachweisen muss hervorgehen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf in Vollzeitbeschäftigung tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Möchten Sie z.B. als Externer zur Prüfung für Kaufleute für Einzelhandel antreten, so müssen Sie mindestens 4,5 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereichen mitbringen.