Ist das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet?

Mit Bestehen der Abschlussprüfung und der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss ist dein Ausbildungsverhältnis automatisch beendet. Dehalb ist eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber nicht notwendig. Solltest du jedoch im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt werden, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so kommt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zustande.
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