Kann die Probezeit verlängert werden?

  • Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und maximal vier Monate.
  • Eine Verlängerung über diese Zeit hinaus ist nicht möglich.
  • Blockunterricht während der Probezeit gilt nicht als Unterbrechung!
Ausnahme:
Der/die Auszubildende war mehr als ein Drittel der vereinbarten Probezeit krank. In diesem Fall kann die Probezeit um die durch Krankheit ausgefallene Zeit verlängert werden. Die Verlängerung sollte von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart und unserer Handelskammer mitgeteilt werden.