Darf einem Auszubildenden aufgrund von schlechten Leistungen im Betrieb gekündigt werden?
Die Berufsausbildung hat das Ziel, Fähigkeiten und Kenntnisse eines Berufes zu erlernen. Daher ist es nur natürlich, dass ein Auszubildender Fehler macht und Dinge mehrfach erklärt bekommen muss. Dies ist keinesfalls ein Kündigungsgrund.
Jedoch hat der Auszubildende auch gewissen Pflichten nachzukommen. Er sollte sich daher bewusst sein, dass wiederholtes Fehlverhalten, wie z. B. Arbeitsverweigerung, verspätete Vorlage des Berichtsheftes, unentschuldigtes Fehlen, etc. zu einer Abmahnung und sogar Kündigung führen kann.