Welche Möglichkeiten der Ausbildungsförderung für Auszubildende gibt es?

1. Förderung ausbildungsbedingten Wohnortwechsels

Zuständig: Agentur für Arbeit des Wohnortes
Empfänger: Auszubildende mit Ausbildungsvertrag in einem anderen Ort
Mobilitäts- und Umzugskostenbeihilfe gemäß 3. Sozialgesetzbuch § 53 Abs. 4 (Umzugskostenbeihilfe für Azubis), § 59 (Berufsausbildungsbeihilfe) und § 67 Abs. 1 Nr. 2 (Kosten für monatliche Heimfahrt); Voraussetzung ist Hauptwohnsitz und ausbildungsbedingter Nebenwohnsitz; in Hamburg können bis zu 1.000 Euro Umzugskostenerstattung gegen Beleg gewährt werden.
Zu beachten: ob ein Recht auf Beihilfe besteht und ggf. in welchem Umfang/welcher Höhe ist abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern und von der Höhe der Ausbildungsvergütung.


2. Förderung lernschwacher Ausbildungswilliger bzw. Azubis

Zuständig: Agentur für Arbeit des Wohnortes
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sollen den Auszubildenden helfen, Schwierigkeiten in ihrer Berufsausbildung zu meistern und ihre Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen. Ausbildungsbegleitende Hilfen zielen darauf ab, Probleme in der Berufsschule zu beheben, den Ausbildungserfolg zu sichern, einem Ausbildungsabbruch vorzubeugen und besonderen Defiziten, z. B. Sprach- und Integrationsproblemen von Auszubildenden mit Migrationshintergrund entgegenzuwirken.
abH-Maßnahmen werden vollständig von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit bezahlt.
Zu beachten: Hilfe also nicht in Form von Geld, sondern in Form von Nachhilfe und sozialer Betreuung durch verschiedene Einrichtungen in Hamburg.