Wie stelle ich den Antrag?

Über die Zulassung Ihrer Prüfung entscheidet die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer. Wenn der Wohnsitz in Hamburg liegt, füllen Sie bitte den Antrag aus. Details zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung. Folgende Unterlagen –soweit vorhanden –legen Sie dem Antrag bitte bei
  • tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
  • das Zeugnis Ihres höchsten Schulabschlusses
  • Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise / Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeitsplatzbeschreibungen)
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung
  • Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen, über erworbene Zusatzqualifikationen
  • Weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen.
Beachten Sie bitte: Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen genügen einfache Kopien. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, reichen Sie bitte zusammen mit einer deutschen Übersetzung ein. Falls Sie die genannten Zeugnisse und Nachweise nicht beibringen können, sprechen Sie uns an, damit entschieden werden kann, ob andere Nachweisformen möglich sind.