Muss man bei einer Ausbildungsverlängerung wegen nicht bestandener Abschlussprüfung zur Berufsschule?

Grundsätzlich besteht bei einem verlängerten Ausbildungsverhältnis Schulpflicht.
Abweichende Regelungen müssen im Einzelfall mit dem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Berufsschule geklärt werden.