Müssen die Kosten für Lernmittel, die für die Berufsschule benötigt werden, vom Unternehmen übernommen werden?

Unternehmen sind ausschließlich verantwortlich für betriebliche Lehr- und Lernmittel. Der Unterricht in der Berufsschule hingegen ist nicht Teil des Berufsausbildungsvertrages zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem.
Daher ist für die Bereitstellung der schulischen Lernmittel (z. B. Bücher) bei bestehender Lernmittelfreiheit die Berufsschule, andernfalls der/die Auszubildende selbst verantwortlich. Die Finanzierung schulischer Lernmittel durch den Ausbildungsbetrieb ist somit gegebenenfalls eine freiwillige, kulante Leistung.