Habe ich die Wahl, ob ich in Hamburg oder im Umland die Berufsschule besuchen muss?
Grundsätzlich gilt Berufsschulpflicht in dem Kammerbezirk, in dem das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Abweichend hiervon gibt es für einige Berufe zentrale Berufsschulstandorte, an denen die Beschulung durchgeführt wird.
Sollte es einen Grund geben, dass von der Regelbeschulung abgewichen werden muss, ist die Zustimmung der zuständigen Schulbehörde einzuholen.
In Hamburg ist dafür die Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg zuständig (Tel: 040/428 63-0).