Wie lange müssen die Berichtshefte / die Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise geführt werden?
Der Ausbildungsnachweis wird mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Handelskammer eingereicht.
Das Berichtsheft wird über das Azubi-Infocenter eingereicht.
Die Berichtshefte / Ausbildungs-/Tätigkeitsnachweise müssen nach der Abgabe bei der Handelskammer bis zum Ende der Berufsausbildung weitergeführt werden.