Was hat mein Ausbilder für Pflichten?

Dein Ausbilder muss dir die Gelegenheit geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen.
Ausbildende oder Ausbilderinnen/ Ausbilder prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Bei schriftlichen Ausbildungsnachweisen bestätigen sie die ordnungsgemäße Führung mit Datum und Unterschrift. Bei elektronisch erstellten Ausbildungsnachweisen kann die Bestätigung auch auf andere Weise elektronisch (z.B. durch Austausch von bestätigenden Mails mit einfacher elektronischer Signatur oder durch elektronische Freigaben) dokumentiert werden.
Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter oder ähnliches sind dir von deinem Ausbilder kostenlos zur Verfügung zu stellen (§ 14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).