Wann und wie müssen die Berichtshefte / Ausbildungsnachweise eingereicht werden?

Die Berichtshefte / Ausbildungsnachweise sind mit dem Antrag auf Zulassung (Anmeldung) einzureichen. Zur mündlichen Prüfung muss das Berichtsheft nicht mitgebracht werden.
Handelt es sich um eine gestreckte Abschlussprüfung - mit Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 - ist das Berichtsheft mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 1 und mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 einzureichen.
Die Formulare zur Anmeldung zur Abschlussprüfung werden den Ausbildungsbetrieben rechtzeitig vor Anmeldeschluss automatisch zugeschickt bzw. digital im ASTA-Infocenter zur Verfügung gestellt.
Das Berichtsheft wird über das Azubi-Infocenter online eingereicht.
Sollte das Hochladen des Berichtsheftes wider Erwarten ein mal nicht klappen, setze Dich bitte mit dem zuständigen Prüfungssachbearbeiter in Verbindung. Diesen findest Du in der Regel auf den Unterlagen die Du von uns zugesandt bekommst, sowie im Azubi- und Asta-Infocenter.