Wie muss das Berichtsheft / der Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis geführt werden?

Das Berichtsheft wird in Form von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen geführt und muss täglich oder wöchentlich, mindestens jedoch monatlich geschrieben werden.
Es ist auch während der Berufsschulzeit zu führen.
Das Berichtsheft kann auch in elektronischer Form geführt werden.
Ausbildende oder Ausbilderinnen/ Ausbilder prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).
Bei schriftlichen Ausbildungsnachweisen bestätigen sie die ordngungsgemäße Führung mit Datum und Unterschrift. Bei elektronisch erstellten Ausbildungsnachweisen kann die Bestätigung auch auf andere Weise elektronisch (z.B. durch Austausch von bestätigenden Mails mit einfacher elektronischer Signatur oder durch elektronische Freigaben) dokumentiert werden.
Ob du dein Berichtsheft täglich, wöchentlich oder monatlich führst, entscheidet dein Ausbildungsbetrieb. Dieser legt auch fest, ob Stichpunkte genügen, oder du Texte schreibst.

Eine Anleitung zum Führen eines Berichtsheftes erhalten Sie hier.