Was bedeutet Weiterbeschäftigung?

Wenn du direkt nach dem Ende deiner Ausbildung von deinem Betrieb einfach weiterbeschäftigt wirst, ohne dass du und dein Unternehmen zusammen hierüber ausdrücklich etwas vereinbart habt, gilt dein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet (§ 24 Berufsbildungsgesetz). Damit wärst du eingestellt. Dies ist allerdings nicht die Regel.
Üblicherweise besprichst du mit deinem Betrieb vor deiner Abschlussprüfung, wie es danach mit dir weitergehen kann und soll. Viele Unternehmen übernehmen ihre Auszubildenden.