Wird mein Gehalt gekürzt, wenn ich bei der Arbeit fehle?
Wenn du aus einem wichtigen Grund fehlst, weil du z. B. krank bist mit Attest oder deine Oma verstorben ist, dann kann das Unternehmen dir nicht anteilig das Gehalt streichen. Wichtig ist, dass du dich umgehend telefonisch mit deinem Ausbildungsbetrieb in Verbindung setzt und deine Situation schilderst. Unentschuldigtes Fehlen geht natürlich nicht. Hier kann es dir passieren, dass du die Zeit nacharbeiten musst oder dein Gehalt für den Monat gekürzt wird.