Anbieter

Formell: Alle Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitung (BAV). Materiell: Alle außerschulischen Bildungsstätten, Betriebe und Schulen, die sicherstellen können, dass die von ihnen durchgeführte Qualifizierung den Anforderungen des § 68 BBiG Abs. 1 (Erfordernisse des Personenkreises entsprechen, sozialpädagogische Begleitung, Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit) genügt.