Erstellung der Qualitätsbausteine

Ihre Einhaltung soll sicherstellen, dass QB entwickelt werden, die dem qualitativen Niveau der BAV entsprechen.
Formale Standards: Für jeden QB hat der Anbieter eine Beschreibung nach Maßgabe der Anlage 1 der BAVBVO zu erstellen. Materielle Standards (Empfehlungen des BiBB):
1. Inhaltliche Orientierung am Ausbildungsberuf
Mit den Qualifizierungsbildern werden Tätigkeiten beschrieben, die aus dem Ausbildungsrahmenplan eines Ausbildungsberufes (oder einer gleichwertigen Berufsausbildung) hergeleitet werden. Es können nicht alle Fertigkeiten und Kenntnisse berücksichtigt werden. Eine begründete Auswahl ist erforderlich.
2. Didaktische Orientierung an der beruflichen Handlungsfähigkeit
Bei der Entwicklung von QB sollten insbesondere solche Tätigkeiten ausgewählt werden, die Lernmöglichkeiten für eine handlungsorientierte Berufsausbildung eröffnen. Fertigkeiten werden nicht unverbunden nebeneinander stehend und kleinschrittig vermittelt, sondern durch möglichst selbstständig zu erledigende Arbeitsaufträge.
3. Zeitlicher Rahmen und Umfang
Gemäß BAVBVO soll der Vermittlungsumfang wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen. Dies soll sicherstellen, dass Teilnehmende die im Qualifizierungsbaustein enthaltenen Tätigkeiten nicht nur kennen lernen, sondern annähernd auf dem Niveau einer Berufsausbildung beherrschen. Zeitliche Spielräume können sicherstellen, dass dieses Ziel unter den jeweils gegebenen Bedingungen angestrebt und nach Möglichkeit auch erreicht wird.
4. Regionalisierung der Curriculumarbeit
Der einzelne Anbieter berücksichtigt das regionale Angebot von Ausbildungsplätzen und -betrieben und wählt die Inhalte der Qualifizierungsbausteine entsprechend aus.