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Prüfung der zuständigen Stelle
Nr. 4452960
Aus- und Weiterbildung
Prüfung der zuständigen Stelle
Zur Bestätigung des QB ist das Prüfen der zustädigen Stelle nicht erforderlich. Grundsätzlich überwacht die zuständige Stelle die BAV, wenn diese in Betrieben vermittelt wird (also nicht bei Bildungsträgern).
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