Neuordnung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Neue Ausbildungsverordnung Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Am 1. August 2022 tritt die Neuordnung für den Ausbildungsberuf der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen in Kraft.
Achtung: Es gibt neue Termine für die Online-Veranstaltung des BWV Bildungsverbandes zur Umsetzung des neuen Berufsbildes!
Die Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen genießen unter den dualen Erstausbildungen ein hohes Renommee und bieten Absolventen seit Jahrzehnten einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt.
Die bisher bestehenden Fachrichtungen entfallen
In der neuen Struktur des Berufes entfallen die bisherigen Fachrichtungen zu Gunsten breit definierter Kernqualifikationen. In der zweiten Ausbildungshälfte ist eine Differenzierung über insgesamt fünf Wahlqualifikationen vorgesehen – eine davon ist auszuwählen. Neben den Kern- und Wahlqualifikationen werden auch die neuen Standardberufsbildpositionen umgesetzt, die für alle modernisierten Berufe gelten. Bereits die neue Berufsbezeichnung unterstreicht, dass „Finanzanlage“ als ein Element des aktualisierten Profils gestärkt wurde.
Abschlussprüfung
Neu eingeführt wird bei den Kaufleuten für Versicherungen und Finanzanlagen ferner die gestreckte Abschlussprüfung – damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die berufsschulischen Lernfelder wurden parallel zu den betrieblichen Inhalten aktualisiert und mit diesen abgestimmt. Sie ermöglichen den Erwerb fundierten Fachwissens, fördern vernetztes, analytisches und kritisches Denken sowie kommunikative und kollaborative Fähigkeiten. Auch Elemente des (agilen) Projektmanagements werden hierin aufgegriffen. Der Kompetenzerwerb im Kontext der digitalen Arbeits- und Geschäftswelt ist integrativer Bestandteil aller Lernfelder.