Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir häufig gestellte Fragen von Auszubildenden zusammengefasst, um Dir einige praktische Infos rund um das Thema Ausbildung zu geben. Bei Fragen kannst du dich auch an die Ausbildungsberatung der HK Hamburg wenden. Sie helfen dir gerne weiter.
Fragen zur Prüfung
- Wann gibt es Termine und Einladungen?
Unsere Handelskammer lädt dich in der Regel spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin zur Abschlussprüfung ein. Mit der Einladung erfährst du den Prüfungstag, den Ort und die genaue Uhrzeit. Ob und welche Hilfsmittel du zur Prüfung mitbringen sollst, steht ebenfalls im Einladungsschreiben.Alle Prüfungstermine/-zeiträume sind auf unserer Website unter dem jeweiligen Beruf aufgeführt.
- Alle anderen haben die Einladung schon erhalten - nur ich noch nicht.
Sollten viele aus deiner Berufsschulklasse ihre Prüfungseinladung bereits erhalten haben, du jedoch noch nicht, melde dich bitte zeitnah bei den zuständigen Prüfungssachbearbeiterinnen und Prüfungssachbearbeitern.Solltest du die Kontaktdaten nicht vorliegen haben, sende uns gern eine Mail mit deinem Namen und deinem Ausbildungsberuf, wir lassen dir dann die entsprechenden Informationen zukommen.
- Der Berichtsheft-Upload klappt nicht, was nun?
Sollte der Upload deines digitalen Berichtsheftes einmal nicht klappen, wende dich bitte an deinen zuständigen Prüfungssachbearbeiter.Sollte dir dein Prüfungssachbearbeiter nicht bekannt sein, sende uns gern eine Mail, wir lassen dir dann die Kontaktdaten deines Ansprechpartners zukommen.
- Ich kann den Projektantrag nicht hochladen. Was nun?
Solltest du Probleme haben, deinen Projektantrag hochzuladen, wende dich bitte umgehend an die zuständigen Prüfungssachbearbeiterinnen und Prüfungssachbearbeiter. Die Kontaktdaten findest du oben rechts im Brief.Sollten dir die Kontaktdaten nicht vorliegen, sende uns gern eine Mail mit deinem Namen und deinem Ausbildungsberuf, wir lassen sie dir dann zukommen.
- Ab wann kann ich die Prüfungsergebnisse einsehen?
Veröffentlicht werden ausschließlich vorläufige Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen in den kaufmännischen Berufen bzw. den gewerblichen Berufen (Sommer- und Winterprüfungen) sowie der Fortbildungsprüfungen. Diese sind ca. 4 Wochen nach der Prüfung online einsehbar. Die benötigten Anmeldedaten findest du auf deiner Einladung.Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 1 (Frühjahrsprüfung und Herbstprüfung) werden nicht veröffentlicht. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung inklusive Ergebnisübersicht, diese werden ca. 6-8 Wochen nach der Prüfung versandt.
- Ich habe meine Abschlussprüfung nicht bestanden. Was kann ich tun?
Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, so kannst du von deinem Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses (§ 21 Abs. 3 BBiG) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, verlangen.Wenn du durch die Abschlussprüfung fällst, kannst du an der nächsten stattfindenden Prüfung erneut teilnehmen, in der Regel 6 Monate später. Aber Achtung! Die Prüfung kann insgesamt nur 3 mal abgelegt werden, solltest du auch nach der dritten Prüfung nicht bestanden haben, kannst du diesen Beruf nicht fortführen.
- Habe ich den Tag vor meiner Abschlussprüfung frei?
Auszubildende - egal ob minderjährig oder volljährig – sind seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung (auch Abschlussprüfung Teil 1) vom Unternehmen frei zu stellen. Auszubildende müssen dafür nicht extra Urlaub nehmen. Dies wird im § 15 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Trotz Freistellung ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet die Ausbildungsvergütung für diesen Tag zu zahlen. Die Freistellungspflicht gilt nur für den Vortag vor der schriftlichen Prüfung der Abschlussprüfung! Diese Regelung gilt nicht, falls deine Prüfung an einem Montag stattfindet oder ihr ein Feiertag vorangeht.
- Was ist, wenn ich nicht anwesend bin?
Solltest du wegen eines wichtigen Grundes (wie etwa Krankheit) nicht an einer Prüfung teilnehmen können, musst du deine Abwesenheit unverzüglich deiner Handelsammer mitteilen und den wichtigen Grund nachweisen (bei Krankheit z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).Hast du an einer Prüfung nicht teilgenommen, so kannst du diese an dem Termin der nächsten Prüfung, in der Regel frühestens in einem halben Jahr, ablegen.