Aus- und Weiterbildung
Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Rechtsgrundlage zur Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Als Teilnehmer/in einer Ausbildungs- oder Fortbildungsprüfung der Handelskammer Hamburg haben Sie innerhalb der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs das Recht auf Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen.
Die Rechtsgrundlage hierzu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Prüfungsbescheides in Verbindung mit der jeweiligen Prüfungsordnung.
Wer darf eine Einsichtnahme beantragen?
Personen, die eine Ausbildungs- oder Fortbildungsprüfung in der Handelskammer Hamburg abgelegt haben.
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Falls Sie eine/n Bevollmächtigte/n schicken, benötigen wir vor dem Termin einige Informationen. Bitte senden Sie uns eine Mail mit folgenden Angaben:
Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Falls Sie eine/n Bevollmächtigte/n schicken, benötigen wir vor dem Termin einige Informationen. Bitte senden Sie uns eine Mail mit folgenden Angaben:
- Vor-/Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Ausbildungsberuf / Fortbildungsprüfung
- Ihre ID, diese finden Sie in Ihrem Prüfungsbescheid
Die bevollmächtigte Person muss sich am Tag der Einsichtnahme entsprechend ausweisen, von Ihnen brauchen wir eine Kopie des Ausweises.
Wann ist eine Einsichtnahme möglich?
Eine Einsichtnahme ist erst möglich, wenn Ihnen der endgültige Prüfungsbescheid vorliegt, dieser wird Ihnen postalisch zugeschickt.
WICHTIG: Die Einsichtnahme muss innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist liegen, damit Sie den Widerspruch fristgerecht einreichen können. Wann Ihre Widerspruchsfrist abläuft, ergibt sich aus dem Datum, das im Prüfungsbescheid genannt wird. Nach dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Einsichtnahme.
Wie kann ich einen Termin buchen?
Bevor Sie einen Termin buchen, prüfen Sie bitte, ob Sie für eine Einsichtnahme berechtigt sind. Ob Sie berechtigt sind, entnehmen Sie dem Inhalt der Überschrift "Wann ist eine Einsichtnahme möglich?"!
Für eine Einsicht bieten wir Sammeltermine in unserer Handelskammer Hamburg an. Buchen Sie hier Ihren Termin. Bitte bringen Sie zu dem Termin einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) mit. Die Teilnahme einer Begleitperson ist nicht gestattet.
Wo findet die Einsichtnahme statt?
Die Einsichtnahmen finden in der Handelskammer Hamburg statt. Den Raum erfragen Sie am Tag Ihres gebuchten Termins am Empfang der Handelskammer Hamburg. Bitte seien Sie 10 Minuten vor Beginn da.
Welche Unterlagen werden zur Verfügung gestellt?
Folgende Unterlagen werden für die Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
-
die korrigierte schriftliche Prüfung
-
die korrigierte Projektarbeit
-
Einzelbewertungsbögen der Prüfenden
-
das Protokoll der mündlichen/praktischen Prüfung
-
Niederschrift
Zu den Unterlagen zählen nicht:
-
persönliche Aufzeichnungen der Prüferin / des Prüfers
-
Lösungshinweise
Eine Kopiermöglichkeit ist nicht gegeben. Sie dürfen Fotos und Notizen von Ihren Aufgaben machen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Prüfungsaufgaben und auch der von Ihnen gemachten Fotos und Notizen ist nicht gestattet.