Existenzgründung und Unternehmensförderung
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch die wirtschaftsnahe Infrastruktur aus Mitteln der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe GRW.
+++ RWP heißt jetzt GRW +++
Wenn Sie nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) gesucht haben: Sie sind hier richtig – Neuer Name, mehr Fördermöglichkeiten!
Die neue Förderrichtlinie „gewerbliche Wirtschaft“ ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. Es wurde nicht nur der Namen geändert, sondern die GRW auch gezielt weiterentwickelt. Dabei ist es gelungen, dass Programm deutlich schlanker und effizienter zu gestalten: Nicht zwingend erforderliche oder nicht mehr benötigte Förderregelungen sowie Berichtspflichten wurden abgeschafft. Zugleich wurden bestehende Regelungen erheblich gestrafft, zusammengeführt und vor allem auch klarer formuliert. Merkblatt_KMU_Förderung
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Einfachere Förderung
Deutliche Vereinfachung und Verschlankung der Programmstruktur, insbesondere für Unternehmen. - Mehr Anreize für Unternehmen
Zusätzliche Impulse für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). - Fachkräftesicherung
Gezielte Unterstützung für Regionen mit erwartetem Bevölkerungsrückgang. - Zukunftstechnologien
Erleichterte Investitionen in Transformations- und Netto-Null-Technologien. - Wirtschaftsflächen
Erweiterte Fördermöglichkeiten für Kommunen, z. B. durch Förderung des Grunderwerbs. - Entbürokratisierung
Verringerungen von Vorgaben und Berichtspflichten; verständlichere Regelungen.
Als zentrales Förderprogramm der regionalen Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen unterstützt die GRW gezielt Unternehmen und Projekte im Fördergebiet – für mehr Lebensqualität, wirtschaftliche Stärke und nachhaltige Perspektiven.
Das Förderprogramm verfolgt drei zentrale Ziele:
- Arbeitsplätze sichern und neue schaffen, Einkommen steigern, Wohlstand fördern,
- Standortnachteile ausgleichen,
- Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
Mit diesen Schwerpunkten trägt die GRW entscheidend zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland und besonders in Nordrhein-Westfalen bei. Wir erfüllen damit den verfassungsrechtlichen Auftrag der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ gemäß Art. 91a GG.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Für die Frage, ob ein Unternehmen grundsätzlich gefördert werden kann, kommt es auf die Art der Tätigkeit und ihre regionalwirtschaftlichen Effekte an. Bestimmte Branchen sind in einer Positivliste geführt und Unternehmen werden auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) zugeordnet. Zudem ist die Zuordnung zu einer bedingten Positivliste unter bestimmten tariflichen Voraussetzungen möglich. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt (siehe Negativliste im Koordinierungsrahmen).
Die regionalwirtschaftlichen Effekte können entweder durch das Arbeitsplatzkriterium (Arbeitsplatzzuwachs ≥ 10 Prozent gegenüber Stand bei Antragstellung) oder durch das Abschreibungskriterium (Investitionsbetrag p.a. ≥ Ø Afa der letzten 3 Jahre und 50 Prozent) erfüllt werden. Bei Investitionsvorhaben mit F&E oder Klimaschutzbezug halbieren sich die Kriterien auf 5 Prozent und 25 Prozent.
Förderfähige Vorhaben
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- CISAF Tatbestand außerhalb Transformationsvorhaben
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Förderart: Zuschuss
- Förderumfang und -höhe
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
- Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
- Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
- bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
- bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal oder schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK in Münster. Bei individuellem Beratungsbedarf kann auch das Service Center der NRW Bank unter folgender Nummer kontaktiert werden: 021191741-4800.