Existenzgründung und Unternehmensförderung

NRW.Mikrodarlehen für Vorhaben bis max. 50.000 EUR

Mit den NRW.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW, Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowieKleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
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Die NRW.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Landes NRW finanziert.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
  • die eine selbständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
  • die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen, soweit
  • keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben bestehen;
  • gegebenenfalls von der NRW.BANK für die vorherige Gründung gewährte Darlehen ohne Schaden abgewickelt wurden.

Was wird gefördert?

  • Gründungen und junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme
  • Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen
Übrigens: Das NRW.Mikrodarlehen kann unter Berücksichtigung der Höchstgrenze von 50.000 EUR zweimal beantragt werden. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits beschlossener Gründungsvorhaben oder Festigungsmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

  • Finanzierungsart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis EUR
  • Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
    • 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
    • außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
  • Auszahlung: 100%
  • Sicherheiten: keine

Zwingende Voraussetzungen für die Förderung:

Eine Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER.NRW, sowie dessen fachliche Stellungnahme und ein positives Votum zu den Antragsunterlagen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
  • Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.
  • Der Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten.
  • Wenn Sie im Nebenerwerb gründen, sollte Ihr Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen.
  • Sie lassen sich vor Antragstellung in dem regional zuständigen STARTERCENTER.NRW beraten und erhalten ein positives Votum.
  • Bei einem Gründungsvorhaben ist eine Begleitberatung, z. B. durch eine Unternehmens- oder Steuerberatung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit erforderlich.

Wie erfolgt die eigentliche Antragsstellung?

Der Antrag, sowie weitere Formulare, sind vor Beginn des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme auf der Seite der NRW.Bank herunterzuladen. Hierzu muss eine Registrierung im Kundenportal der NRW.Bank  erfolgen. Nachdem der Antrag vom Gründer/Gründerin ausgefüllt worden ist, wird er vom zuständigen STARTERCENTER.NRW geprüft.

Welche Antragsunterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsvordruck sind beim STARTERCENTER.NRW folgende Unterlagen einzureichen:
  • Vollständiges Konzept zum Gründungsvorhaben oder der Festigungsmaßnahme nach den Anforderungen der STARTERCENTER.NRW; die inhaltlichen Anforderungen können Sie bei den STARTERCENTERN.NRW erfahren.
  • Anlage „De-minimis”-Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis”-Beihilfen
    Hinweis:
    Das Darlehen wird als „De-minimis”-Beihilfe gewährt. Daher ist es erforderlich, zusammen mit dem Antrag eine Erklärung über die bereits erhaltenen „De-minimis”-Beihilfen bei der NRW.BANK einzureichen. Ohne eine Vorlage dieser Erklärung ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
  • Schufa-Selbstauskunft
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung