Existenzgründung

Gründungs-News

Förderbekanntmachung “Grüne Gründungen.NRW”

Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie der Pariser Klimaziele spielt die Transformation der Wirtschaft in Richtung einer Green Economy eine zentrale Rolle. Grüne Start-ups bzw. „Grüne Gründungen“ tragen sowohl durch disruptive Innovationen als auch durch evolutiven Wandel dazu bei, dass Klima-, Ressourcen- und Umweltschutz vorangetrieben werden. Mit dem Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ fördert die Landesregierung das Gründungsgeschehen speziell in der Umweltwirtschaft Nordrhein-Westfalens.
Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft gefördert. Antragsberechtigt sind Grüne Gründungen (Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft).Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ endet am 26. Februar 2025 um 23:59 Uhr.
Weitere Infos unter: Grüne Gründungen.NRW - Innovationsförderagentur NRW (14.11.2024)

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: Jetzt neu!

Ab dem 1. November 2024 bieten die KfW und dieDeut­schen Bürgschafts­banken den ERP-Förder­kredit Grün­dung und Nach­folge mit 100%-Risiko­entlastung für Ban­ken und Spar­kassen an – ein neues, attrak­tives Ange­bot für Grün­dungen, Nach­folgen und Festigungs­maßnahmen.

Das Besondere: Hausbanken werden durch eine 100%-Garan­tie der Bürgschafts­bank voll­ständig vom Kredit­ausfall­risiko ent­lastet. Das Bundes­ministerium für Finan­zen und das Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Klima­schutz stellen hier­für eine 80%ige Rück­garantie zur Verfügung.

Die KfW bietet die Re­finan­zierung mit zwei Laufzeit­varianten an und ver­billigt den Zins­satz aus Mitteln des ERP-Sonder­vermögens. So profi­tieren Kredit­nehmer von gün­stigeren Zinsen.

Alle Details zum Förder­programm, hilf­reiche Rechen­tools und Erklär-Videos für Ban­ken und Kredit­nehmer finden Sie auf kapital.ermoeglicher.de.

Neues Förderprogramm "Go-to-Market Gutschein": Förderung digitaler Prototypen

“Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt.
Start-ups leisten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation der Wirtschaft, da sie ein wesentlicher Treiber innovativer Technologien und Lösungen sind. Der „Go-to-Market Gutschein“ zielt daher darauf ab, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen.
Die Qualität des Prototyps ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams jedoch erfahrungsgemäß nicht über alle benötigten Kompetenzen für die Prototypenentwicklung verfügen, müssen sie bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen zurückgreifen, die über die Förderung mitfinanziert werden sollen. Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren gefördert. Zudem ist der Go-to-Market Gutschein an eine begleitende Beratung durch einen/eine Coach:in sowie einen/eine Branchen-Mentor:in geknüpft.”
Die Zuwendung liegt zwischen 15.000 und maximal 35.000 Euro. Projektanträge können bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden.
Weitere Infos unter: Go-to-Market Gutschein | Wirtschaft NRW (03.06.2024)