Umsatzsteuer aktuell
Hier informieren wir über aktuelle Urteile oder Änderungen im Umsatzsteuerrecht.
Aktuelle steuerpolitische Themen, wie z.B. Änderungsvorhaben oder -verfahren, die sich noch in der politischen Diskussion befinden, finden Sie hier.
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Steuerbarkeit von Innenumsätzen
EuGH bestätigt Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen einer umsatzsteuerlichen Organschaft
Die erneute Vorlage des BFH an den EuGH zur Besteuerung sog. Innenumsätze zwischen den Mitgliedern einer umsatzsteuerlichen Organschaft hat bei vielen Unternehmen zu Besorgnis geführt. Die aktuelle Entscheidung des EuGH schafft nun Klarheit, dass es bei der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen bleibt.
Nachdem der EuGH Anfang Dezember 2022 die Selbständigkeit der Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe / Organschaft hervorgehoben hatte, stand für den Bundesfinanzhof (BFH) die Frage nach der Steuerbarkeit der Umsätze zwischen den Gruppenmitgliedern (Innenumsätze) im Raum. Anfang 2023 legte er dem EuGH deshalb nochmals zwei Fragen vor:
- Sind – entgegen der bisherigen BHF-Rechtsprechung – sämtliche entgeltlichen Leistungen zwischen Organgesellschaft und Organträger steuerbar (Vorlagefrage 1), und
- gilt das zumindest in dem Fall, wenn es sich um Umsätze an einen Leistungsempfänger handelt, der nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da dann die Gefahr von Steuerverlusten bestünde (Vorlagefrage 2).
EuGH beseitigt Rechtsunsicherheit
Im Urteil vom 11.07.2024, C-184/23, in der Rechtssache Finanzamt T stellt der EuGH nun klar, dass gegen Entgelt erbrachte Leistungen zwischen Personen, die derselben Mehrwertsteuergruppe angehören, nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Er stellt darauf ab, dass im Fall einer Mehrwertsteuergruppe/Organschaft nur noch ein einziger Steuerpflichtiger besteht und die Gruppenmitglieder nicht mehr als getrennte Steuerpflichtige betrachtet werden dürfen. Dann fehle es an einer Leistung von einem Steuerpflichtigen an eine andere – von diesem Steuerpflichtigen gesonderte – Partei. Die sei aber Voraussetzung eines steuerbaren Umsatzes.
Innenumsätze sind auch dann nicht steuerbar, wenn die vom Empfänger der Leistungen geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf.
Zweifel des BFH unbegründet
Der BFH sah die Gefahr von Steuerverlusten darin, dass der die Leistung von der Organgesellschaft beziehende Organträger – wie im Vorlagefall – nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war, da er steuerfreie Krankenhausleistungen erbringt. Im Fall der Steuerbarkeit der Innenumsätze werde die Umsatzsteuer für die Leistungen der Organgesellschaft beim Organträger definitiv, während sie bei der Nichtsteuerbarkeit der Umsätze gar nicht erst entstehe. Insoweit könne auch die Haftungsregelung des § 73 AO entsprechende Steuerverluste nicht vermeiden. Seine Zweifel an der Nichtsteuerbarkeit stützte der V. Senat u.a. auf die EuGH-Entscheidungen vom 1. Dezember 2022 sowie die dazu ergangenen Schlussanträge der Generalanwältin Medina. Die Zweifel erweisen sich für den EuGH als unbegründet.
Repräsentationsaufwendungen
Anpassung des Umsatzsteueranwendungserlasses
Mit Schreiben vom 12. Juli 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) gibt das Bundesfinanzministerium die Anhebung der Freigrenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind von 35 € auf 50 € rückwirkend zum 1. Januar 2024 bekannt. Die Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses folgt dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024.