Steuerpolitik
Jahressteuergesetz 2026
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26. Mai 2026 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Der Entwurf enthält – wie bei Jahressteuergesetzen üblich – eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen mit überwiegend technischem Anpassungscharakter und dient insbesondere der Anpassung an EU-Recht sowie EuGH- und BFH-Rechtsprechung, der Fortentwicklung steuerlicher Verfahrensregelungen sowie der Digitalisierung und Vereinfachung administrativer Abläufe.
Ihre Meinung zählt!
Hinweise und Anregungen unserer Mitgliedsunternehmen nehmen wir gerne auf! Für unsere Stellungnahmen im laufenden Gesetzgebungsverfahren wären insbesondere folgende Einschätzungen aus der Praxis hilfreich:
1. Wie ist die geplante Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft zu beurteilen?
2. Welche Auswirkungen werden durch die verstärkte Digitalisierung und Automatisierung (insbes. KI-Nutzung) erwartet?
3. Werden in den Änderungen im Quellensteuer- und Kapitalertragsteuerbereich praktikable Vereinfachungen gesehen?
4. Wo besteht administrativer Anpassungsbedarf in Unternehmen?
5. Welche Regelungen erscheinen klarstellungs- oder überarbeitungsbedürftig?
Bitte nutzen Sie für Ihre Eingabe das Antwortformular oder schreiben Sie uns eine Mail.
Hinweise und Anregungen unserer Mitgliedsunternehmen nehmen wir gerne auf! Für unsere Stellungnahmen im laufenden Gesetzgebungsverfahren wären insbesondere folgende Einschätzungen aus der Praxis hilfreich:
1. Wie ist die geplante Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft zu beurteilen?
2. Welche Auswirkungen werden durch die verstärkte Digitalisierung und Automatisierung (insbes. KI-Nutzung) erwartet?
3. Werden in den Änderungen im Quellensteuer- und Kapitalertragsteuerbereich praktikable Vereinfachungen gesehen?
4. Wo besteht administrativer Anpassungsbedarf in Unternehmen?
5. Welche Regelungen erscheinen klarstellungs- oder überarbeitungsbedürftig?
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Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Änderungen zusammengefasst:
Einkommensteuer
Im Bereich der Einkommensteuer sind insbesondere folgende Punkte hervorzuheben:
- Gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Immobilienkaufpreisen (§ 6f EStG)
- Anpassungen im Quellensteuerverfahren (§ 50a, § 50c EStG), u. a. Anhebung von Freigrenzen und Vereinfachungen im Entlastungsverfahren.
- Änderungen bei Kinderfreibeträgen / Kindergeld (§§ 32, 33a, 62 EStG) - insbesondere unionsrechtlich motivierte Anpassungen (EU/EWR-Bezug, Freizügigkeitsprüfung)
- Erweiterung von Mitteilungs- und Datenaustauschpflichten - etwa im Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen und Lohnsteuerbescheinigungen.
Umsatzsteuer
- Neuregelung der Organschaft (§ 2c UStG, Anwendung ab 2029)
- Einführung eines Erklärungsmodells (Opt-in)
- Konkretisierung der Eingliederungsvoraussetzungen
- Regelungen zur Rückabwicklung fehlerhafter Organschaftsverhältnisse
- Haftungs- und Verfahrensvorschriften
- Anpassungen an europarechtliche Vorgaben, etwa bei Ortsbestimmungen für Dienstleistungen und Fernverkäufe.
Abgabenordnung und Verfahrensrecht
- Erweiterte Nutzung automatisierter Verfahren und KI (§ 29c AO)
- Einführung einer elektronischen Kontenpfändung (§ 309a AO)
- Weiterentwicklung elektronischer Bekanntgabe- und Kommunikationsverfahren
- Anpassung des Zinssatzes im Rahmen der Vollverzinsung (§ 238 AO) auf künftig 0,3 % pro Monat (ab 2027)
Forschungszulage und Mindestbesteuerung
- Anhebung der Höchstbemessungsgrenze je Forschungsvorhaben im Forschungszulagengesetz von 15 Mio. € auf 25 Mio. €
- Ergänzungen im Bereich der globalen Mindestbesteuerung (Safe-Harbour-Regelungen)
Steuertransparenz und Informationsaustausch
- Weiterentwicklung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (Einbeziehung von Drittstaaten, Anpassung von Meldepflichten)
- Ausbau des automatischen internationalen Informationsaustauschs
Stand 02.06.2026