Ehrenamt
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Finanzgericht Münster gesucht
Das Finanzgericht in Münster bittet die SIHK turnusmäßig um Unterstützung bei der Wahl seiner ehrenamtlichen Finanzrichter und -richterinnen. Für die ab 1. Januar 2027 neu beginnende Wahlperiode können noch bis Mitte April geeignete Persönlichkeiten, mit Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt, auf die Vorschlagsliste der SIHK aufgenommen werden. Die verschiedenen Berufssparten und Wirtschaftszweige werden in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.
Aufgabe
Die ehrenamtlichen Finanzrichter und -richterinnen am örtlich zuständigen Finanzgericht Münster werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt und wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Eine besondere Sachkunde in steuerrechtlichen Fragen oder entsprechende Vorkenntnisse sind für dieses Amt ausdrücklich nicht erforderlich. Die detaillierte Aufarbeitung der Sachverhalte und die steuerliche Analyse erfolgt vorbereitend durch das Gericht beziehungsweise die hauptamtlichen Richter.
Die ehrenamtlichen Senatsmitglieder tragen vielmehr durch ihre wirtschaftliche Expertise, ihre Erfahrung sowie ihre Kenntnisse des allgemeinen Geschäftslebens zu sachgerechten und lebensnahen Entscheidungen der Finanz- und Steuerrechtsprechung bei.
Ehrenamtliche Finanzrichter und -richterinnen sollten aber nicht nur wirtschaftlich erfahren sein, sondern darüber hinaus auch über soziale Kompetenz, Gewissenhaftigkeit und Lebenserfahrung verfügen und nicht zuletzt auch bereit sein, sich immer wieder unvoreingenommen und ergebnisoffen mit verschiedenen Sachverhalten zu beschäftigen.
Darüber hinaus müssen die Kandidaten Voraussetzungen nach der Finanzgerichtsordnung erfüllen:
Wahlvoraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Wohnsitz oder gewerbliche oder berufliche Niederlassung im Bezirk des Finanzgerichts Münster (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster)
- Keine Ausschließungsgründe (z.B. Vorstrafen oder Vermögensverfall)
Zeitliche Beanspruchung
- Teilnahme an ca. 2-3 Sitzungstagen pro Jahr (Arbeitnehmer werden hierfür von ihren Arbeitgebern freigestellt)
Vorkenntnisse
- Es werden keinerlei juristischen, insbesondere keine steuerrechtlichen
Vorkenntnisse erwartet
Bei Interesse kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail.