Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Einsatz von THW, Bundeswehr, Feuerwehr und Bundespolizei
In einzelnen Fällen bescheinigt die SIHK zu Hagen, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk (THW) für zivile Aufgaben einzusetzen, da keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Arbeiten der Bundeswehr
Wann kann die SIHK zu Hagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen? Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet sind für die Bundeswehr nicht zulässig: Die Bundeswehr soll nicht in einen Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft eintreten. Die Bundeswehr kann aber zu Ausbildungszwecken Arbeiten übernehmen, die zwar grundsätzlich der Wirtschaft vorbehalten sind, jedoch auch zu den Ausbildungsgebieten der Truppe gehören. Außerdem sind zu Ausbildungszwecken Arbeiten zulässig, wenn Anlagen geschaffen werden, die der Bundeswehr zur Verfügung stehen, beispielsweise Soldatenheime oder Sportplätze.
Die Arbeiten dürfen nur übernommen werden, wenn der Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen vorlegt. Hierzu prüft die SIHK, ob die Arbeiten der Bundeswehr zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der heimischen Betriebe führen. Findet sich ein Betrieb, der die Arbeiten ausführen kann, gleich zu welchem Preis, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.
Einige Beispiele:
- Ausschenken von Mahlzeiten bei Volksfesten,
- Vermieten von Zelten,
- Hubschrauberflüge,
- Sprengen von Ruinen.
Rechtsgrundlage dafür ist der Erlass des BMVg “Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit“ vom 25. Juni 2013.
Arbeiten des Technischen Hilfswerks (THW)
Das Technische Hilfswerk ist die 1950 gegründete Katastrophenschutzorganisation der Bundesregierung. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Das Gesetz über das Technische Hilfswerk weist dem THW Aufgaben im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland und in der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen zu (Link zum Katalog der Einsatzoptionen des THWs). Will das Technische Hilfswerk ausnahmsweise eine wirtschaftliche Leistung erbringen, so muss zuvor die SIHK bescheinigen, dass keine Bedenken aus Wettbewerbsgründen (in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft) erhoben werden. Dafür wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt. Diese hat grundsätzlich vor Durchführung einer solchen sonstigen technischen Hilfeleistung vorzuliegen. In besonders eiligen Fällen, in denen die Einholung der Bescheinigung vor Durchführung der Hilfeleistung nicht möglich ist, kann sie nachgereicht werden. Ist ein gewerbliches Unternehmen bereit, den Auftrag zu übernehmen, kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden (Link zur THW-Abrechnungsverordnung).
Tätigkeiten der Feuerwehr und der Bundespolizei
Wann kann die IHK eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen?
Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet sind auch für die Feuerwehr und die Bundespolizei nicht zulässig. Die Arbeiten dürfen nur dann übernommen werden, wenn der Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer vorlegt. Die Kammer prüft, ob die Arbeiten der Feuerwehr/Bundespolizei zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der heimischen Betriebe führen. Findet sich ein Betrieb, der die Arbeiten ausführen kann, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.
Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet sind auch für die Feuerwehr und die Bundespolizei nicht zulässig. Die Arbeiten dürfen nur dann übernommen werden, wenn der Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer vorlegt. Die Kammer prüft, ob die Arbeiten der Feuerwehr/Bundespolizei zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der heimischen Betriebe führen. Findet sich ein Betrieb, der die Arbeiten ausführen kann, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.
Antragstellung
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Anträge sind formlos schriftlich oder per E-Mail mindestens 2 Wochen vor der geplanten Maßnahme an die IHK Aachen zu stellen. Folgende Angaben sind erforderlich:
Anträge sind formlos schriftlich oder per E-Mail mindestens 2 Wochen vor der geplanten Maßnahme an die IHK Aachen zu stellen. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Art der beabsichtigen Maßnahme,
- Dauer der Maßnahme,
- Geplanter Einsatz von THW, Bundeswehr oder ähnliche Einrichtungen, welche Ortsgruppe, Einsatzzweck
- fünf - an den Antragsteller adressierte - Absagen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf entsprechende Anfragen
- gegebenenfalls Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt
- Komplette Anschrift des Antragstellers mit Telefonnummer für Rückfragen.