Praxishinweis zur erneuten Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (eRechnung)
Seit dem 1. Januar 2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (eRechnung) zu verwenden. Ein erstes BMF-Schreiben zu dem Thema wurde am 15. Oktober 2024 veröffentlicht. Das schon damals angekündigte zweite BMF-Schreiben liegt nunmehr als Entwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 447 KB) vor und wurde uns zur Stellungnahme übersandt. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreiben ist für das IV. Quartals 2025 geplant.
Wir freuen uns über Ihre Hinweise aus der Praxis!
Weitere Infos zur obligatorischen eRechnung finden Sie unter: Elektronische Rechnung (E-Rechnung) kommt - SIHK zu Hagen