SIHK ermutigt Unternehmen ihre Mitarbeiter für die Prüfungstätigkeit freizustellen

Die Freistellung von ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern ist im Berufsbildungsgesetz (§ 40 BBiG) verankert. Deshalb der Appell der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen:
Geben sie ihren Mitarbeitenden Rückendeckung, wenn sie sich als Prüferin oder Prüfer engagieren wollen. Damit die berufliche Ausbildung in Südwestfalen Spitzenqualität behält, braucht es ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer. Denn jede Ausbildung ist nur so gut wie ihr Abschluss – und der Abschluss ist die Prüfung. Erst sie macht aus einer Ausbildung einen anerkannten Berufsweg. Prüfungen funktionieren aber nur mit engagierten Fachleuten, die sie praxisnah, fair und verlässlich gestalten.
Dieses Engagement gelingt nur, wenn die Betriebe ihre Mitarbeitenden für die Prüfungstätigkeit freistellen. Und das lohnt sich: Prüferinnen und Prüfer vertiefen ihr Fachwissen, erweitern ihr Netzwerk und bringen neue Impulse in den Betrieb zurück. Unternehmen zeigen zugleich Verantwortung für die Ausbildung, stärken ihre Attraktivität als Arbeitgeber und sichern ihre eigene Zukunft – denn mit jeder Prüfung tragen sie direkt zur Qualität der dualen Ausbildung und zur Fachkräftesicherung in Südwestfalen bei.
„Die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer sind das Rückgrat der dualen Ausbildung in unserer Region. Jeder Betrieb, der seine Mitarbeitenden dafür freistellt, investiert nicht nur ins Gemeinwohl, sondern auch in die Zukunft seiner Branche. Und je mehr Betriebe ihre Prüfer unterstützen, desto geringer ist die Belastung für den Einzelnen“, betont Elisabeth Noke-Schäfer, SIHK-Teamleiterin für Aus- und Weiterbildungsprüfungen.
Sie sind an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Prüferin oder Prüfer interessiert? Dann werden Sie selbst ein Ehrenmensch!