SIHK informiert über neue Sicherheitsregeln bei Überweisungen

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen informiert darüber, dass alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ab dem 9. Oktober 2025 vor der Freigabe einer Überweisung prüfen müssen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Die Verification of Payee (kurz: VoP) soll dazu dienen, neue Formen des Zahlungsbetrugs einzudämmen.
Die Prüfung basiert dabei auf einem Ampelsystem: Bei einer Übereinstimmung gibt es ein Match (grüne Ampel), bei Abweichungen führt dies zu einer gelben Ampel (Close-Match) und bei keiner Übereinstimmung liegt ein No-Match (rote Ampel) vor. Nach Erhalt des Ergebnisses kann der Zahlende entscheiden, ob er die Überweisung (trotzdem) freigeben oder stornieren möchte.
Im Falle der Freigabe in einem Betrugsfall steht die Haftungsfrage im Fokus: Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall, sofern vor der Freigabe der Überweisung ein Match vorlag. In anderen Fällen, wie auch bei einer Sammelüberweisung ohne VoP-Prüfung, haftet der Zahlende selbst. Dr. Fabian Schleithoff, SIHK-Geschäftsbereichsleiter „Unternehmen Beraten“ empfiehlt, Lieferantenstammdaten zu prüfen und zu pflegen: „Als Zahlungsempfänger können Unternehmen darüber hinaus das Risiko eines verspäteten Zahlungseinganges minimieren, indem Sie in eigenen Rechnungen auf ihren exakten Empfängernamen hinweisen.“ Zudem könne der „Handelsname“ bei der Bank hinterlegt werden, wenn der offizielle Firmenname nicht der Firmenbezeichnung entspricht.
Ansprechpartner bei der SIHK ist Dr. Fabian Schleithoff, Telefon 02331 390-216, E-Mail: fabian.schleithoff@hagen.ihk.de.
3. Juli 2025