SIHK: Registrierkasse noch bis 31. Juli dem Finanzamt melden

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) erinnert noch einmal an die bis zum 31. Juli verpflichtende Meldung von Registrierkassen. Seit Anfang des Jahres besteht für Unternehmen die Möglichkeit, über ELSTER oder ERiC ihre Kassensysteme elektronisch an die Finanzverwaltung zu melden.
Betroffen sind alle in Betrieb befindlichen Kassensysteme, die bis Ende Juni dieses Jahres angeschafft wurden. Bei Neuanschaffungen und gegebenenfalls auch Außerbetriebnahmen ab dem 1. Juli 2025 muss die Mitteilung ab sofort binnen eines Monats der Finanzverwaltung vorliegen. „Sofern noch nicht geschehen, sollten Gewerbetreibende, die eine elektronische Barkasse betreiben, dieser Verpflichtung umgehend nachkommen“, rät SIHK-Steuerexpertin Kirsten Jütte und betont: „Insbesondere die bargeldintensiven Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie, dürften ansonsten schnell ins Visier der Steuerbehörde geraten.“
Hintergrund: Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22. Dezember 2016 (Kassengesetz) und der Neueinfügung von § 146a der Abgabenordnung müssen elektronische Aufzeichnungssysteme seit dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, vor nachträglichen Datenmanipulationen geschützt sein. Die Meldepflicht wurde zunächst ausgesetzt, da seitens der Finanzverwaltung keine elektronische Übermittlungs- und Verarbeitungsmöglichkeit bestand.
Weitere Informationen unter www.sihk.de/registrierkassen