Universalkredit A45-Sperrung: SIHK informiert über angepasste Zugangsvoraussetzungen

Unternehmen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, der Stadt Hagen und dem Märkischen Kreis, die von der A45-Sperrung betroffen sind, können noch bis zum 31. Dezember 2025 einen Förderkredit mit Tilgungsnachlass beantragen. Auch auf Initiative der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Hagen hat das Land Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm im Jahr 2022 neu geschaffen.
„In vielen Unternehmen führt die Sperrung der A 45 nach wie vor zu deutlichen Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen. Mit dem Universalkredit der NRW.BANK zur A45-Sperrung steht ein niederschwelliges Programm mit günstigen Konditionen zur Verfügung, das einen Tilgungsnachlass von maximal 100.000 Euro mit sich bringt. Die Unternehmen können ihre Betroffenheit durch Umsatzverluste oder Kostensteigerungen im Kontext der A 45-Sperrung nachweisen. Ab sofort sind dafür Steigerungen der allgemeinen Betriebs- und Materialkosten in Höhe von mindestens 30 Prozent nachzuweisen. Bisher lag die Schwelle bei 20 Prozent. Beim Nachweis über Umsatzrückgänge liegt die Mindestanforderung weiterhin bei 20 Prozent. Bei einer kumulierten Betrachtung des Umsatz- und Kostenkriteriums liegt der neue Schwellenwert bei 25 Prozent“, informiert Dr. Fabian Schleithoff, SIHK-Geschäftsbereichsleiter ‚Unternehmen beraten‘.
Bei der SIHK berät Dr. Fabian Schleithoff (02331 390-216 oder schleithoff@hagen.ihk.de) zu diesem Förderprogramm. Weitere Informationen unter: www.sihk.de/a45kredit
28. Februar 2025