SIHK-Pressemeldung

Fachabi oder Ausbildung – oder beides!

Viele Schülerinnen und Schüler bekommen nach Weihnachten ihr vielleicht letztes Halbjahreszeugnis – und stellen sich spätestens dann die Frage, wie es nach der Schule weitergehen soll – Fachabi oder Ausbildung? Warum eigentlich nicht beides gleichzeitig?!
„Voraussetzung dafür, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, ist zunächst der mittlere Schulabschluss – mit oder ohne Qualifikationsvermerk. Dann muss ein Ausbildungsvertrag in einem anerkannten, dreijährigen Ausbildungsberuf abgeschlossen werden, und mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs kann dann das Schulziel Fachabitur parallel angegangen werden“, erklärt Sandra Schäfer, Teamleiterin ‚Ausbildungsberatung und Bildungsprojekte‘ bei der Südwestfälischen Industrie und Handelskammer zu Hagen (SIHK). Das bedeutet: Zusätzlich zum „normalen“ Berufsschulunterricht gibt es Stunden in Deutsch/Kommunikation, Englisch, Mathematik und Naturwissenschaften.
„Natürlich bedeutet das für die Auszubildenden, dass sie eine Menge Leistungsbereitschaft und Motivation mitbringen müssen, allerdings wird die Mühe am Ende auch belohnt: Denn sie erlangen innerhalb von drei Jahren nicht nur den höheren Schulabschluss - Fachhochschulreifeprüfung am Berufskolleg -, sondern auch den Ausbildungsabschluss“, so Sandra Schäfer. Damit erhöhen sich nicht nur die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch die persönlichen Karrieremöglichkeiten.
Selbstverständlich gibt es diese Möglichkeiten auch für Hauptschülerinnen und -schüler, die mit einer dualen Berufsausbildung den nächsthöheren Schulabschluss erreichen wollen. In einem anerkannten Ausbildungsberuf wird mit dem Berufsschulabschluss ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben. Mit einer Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 und einer bestandenen Berufsabschlussprüfung kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt werden, wenn die notwendigen Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Wer neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreicht hat, erwirbt darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Über den Antrag entscheidet das Berufskolleg, das das Berufsschulabschlusszeugnis ausstellt oder - bei nachträglicher Zuerkennung - ausgestellt hat.
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