Die SIHK informiert über die Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/in

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) informiert, dass zum 1. August 2025 die modernisierte Ausbildungsordnung für Floristinnen und Floristen in Kraft tritt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung eine neue Ausbildungsordnung erlassen mit dem Ziel, die dreijährige duale Berufsausbildung in Floristik-Betrieben und Berufsschulen an moderne Anforderungen anzupassen.
Die Anpassung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue betriebswirtschaftliche Anforderungen. Die wichtigsten Änderungen sind die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung statt der bisherigen Zwischen- und Abschlussprüfung sowie aktualisierte Ausbildungsinhalte, u. a. digitale Verkaufsstrategien und nachhaltiger Ressourceneinsatz.
„Wir freuen uns über eine zukunftsfähige Ausbildungsordnung, die sowohl den kreativen als auch den kaufmännischen und technologischen Anforderungen gerecht wird“, sagt Sandra Schäfer, SIHK-Teamleiterin ‚Ausbildungsberatung und Bildungsprojekte‘.
Die SIHK lädt interessierte Betriebe ein sich in einer digitalen Informationsveranstaltung, in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF), über die Neuerungen zu informieren. Weitere Informationen und Anmeldung unter: sihk.de/neuordnungen.
4. April 2025