SIHK-Pressemeldung
SIHK informiert über Pflicht zur eRechnung
Die SIHK weist darauf hin, dass mit der endgültigen Verabschiedung des Wachstumschancengesetz die nächste Stufe der digitalen Rechnungslegung unmittelbar bevorsteht: Unternehmen in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu bearbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung von eRechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt.
„Da die praktische Umsetzung, insbesondere für kleine Betriebe, eine große Herausforderung sein kann, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, rät SIHK-Steuerexpertin Kirsten Jütte und ergänzt: „Wir möchten daher unsere Mitglieder über die gesetzlichen Grundlagen, die verschiedenen Rechnungsformate und die Übergangsfristen zeitnah informieren und mit ihnen auch über die konkreten Probleme in der Praxis ins Gespräch kommen.“
Die Industrie- und Handelskammern in Südwestfalen laden am 17. Dezember 2024 um 10 Uhr zu einem Webinar zum Thema „E-Rechnung“ ein. Referent Christian Goede-Diedering (DATEV eG) gibt einen Einstieg in das Thema und stellt die Grundzüge der E-Rechnung vor.
Mehr Informationen zur eRechnung
11. April 2024