Digitale Signatur

Fragen und Antworten rund um die ChamberCard

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen nimmt Ihren Antrag zur Erteilung eines Zertifikats für die digitale Signatur entgegen. Vertragspartner ist die D-Trust GmbH in Berlin.

Was kann man mit der digitalen Signatur alles machen?

Die Einsatzmöglichkeiten unseres Startpaketes für die Digitale Signatur liegen in der
  1. Die E-Vergabe-Plattform des Bundes kann ab sofort auch mit einem Klasse- 2-Kartenleser benutzt werden, sofern als Betriebssystem Windows 2000 oder Windows XP vorhanden ist. Die E-Vergabe des Bundes setzt zur Ansteuerung der Smartcard zwingend die DE-CODA Security Suite voraus.
  2. Derzeit nur eingeschränkt möglich.
  3. Für diese Applikation ist es erforderlich, dass bei der Signaturbeantragung der Veröffentlichung des Zertifikats im öffentlichen Verzeichnis des Trustcenters zugestimmt wurde.

Wie komme ich an meine persönliche IHK-Signaturkarte?

Nach telefonischer Terminvereinbarung müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis in der SIHK erscheinen. Der Personalausweis muss noch mindestens einen Monat Gültigkeit besitzen. Sofern Sie nicht Inhaber oder im Handelsregister eingetragener Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens sind, benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über die Organisationszugehörigkeit. Ihre Daten werden an die Zertifizierungsstelle - unseren Partner D-Trust GmbH in Berlin - übermittelt. Dort wird dann unter strengsten Sicherheitsauflagen Ihre individuelle IHK-ChamberCard erzeugt. Anschließend wird Ihnen Ihr Startpaket  zugeschickt.

Was kostet die Signaturkarte und was gehört zum Lieferumfang?

Sie können sich Ihr individuelles Startpaket zusammenstellen. Je nach Bedarf variieren die Kosten. Den Lieferumfang können Sie bestimmen (siehe Produktinformationen).

Mit welchen Betriebssystemen funktioniert die Signaturkarte / die mitgelieferte Software?

Anwender benötigen das Betriebssystem ab Windows 7. Für die Installation der Security Software benötigen Sie Administrator-Privilegien auf Ihrem PC.

Wie wird das Chipkartenlesegerät an den Computer angeschlossen?

Das Chipkartenlesegerät wird an einen USB-Anschluss ihres Computers angeschlossen.

Mit welchen E-Mail-Programmen (Mail-Clients) kann ich Nachrichten signieren / verschlüsselte Nachrichten verschicken / empfangen?

In folgende Mail-Versionen kann die mitgelieferte Software derzeit problemlos integriert werden: Outlook ab Version 98, XP, Outlook Express ab Version 5.0 und Netscape Messenger ab Netscape Version 4.7. Groupwise funktioniert ab Version 6.0 ohne Plug-In. Lotus Notes bedarf ebenso bis Version 6.0 eines Plug-Ins.

Benötigt der Empfänger einer von mir signierten E-Mail ebenfalls eine digitale Signatur?

Nein, neuere Mail-Clients zeigen das Vorhandensein einer Signatur an. Dabei wird dann auch automatisch deren Gültigkeit überprüft. Allerdings könnte es sein, dass das D-Trust Zertifikat auf einem nicht mit der Signatur ausgestatteten Rechner nicht als vertrauenswürdig anerkannt wird. Dies kann man beheben, indem man das Zertifikat manuell dem Zertifikatsspeicher hinzufügt. Die benötigten so genannten Wurzel-Zertifikate finden Sie bei https://www.d-trust.net Näheres hierzu finden Sie auch in der Hilfefunktion des von Ihnen verwendeten Mail-Programms.

Benötigt der Empfänger einer von mir verschlüsselten E-Mail auch eine digitale Signatur?

Ja, da die E-Mail mit dem frei zugänglichen öffentlichen Schlüssel des Empfängers verschlüsselt wird. Er benötigt dann den geheimen privaten Schlüssel seines Zertifikats (Aktivierung mit seiner PIN), um die Datei zu entschlüsseln.

Ist die Signaturkarte mit den Zertifikaten anderer Anbieter kompatibel?

Nach dem derzeitigen Stand der Entwicklung sind die Signaturen verschiedener Anbieter noch nicht untereinander kompatibel. Die Kompatibilität wird von unserem Partner D-Trust jedoch angestrebt. D-Trust ist eine Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei. Um einen europaweit einheitlichen Standard zu erreichen, hat sich die europäische IHK-Organisation https://www.eurochambres.eu/ zur Initiative Chambersign zusammengeschlossen.

Ist eine digitale Signatur mit einer persönlichen Unterschrift gleichzusetzen?

Das am 22. Mai 2001 in Kraft getretene Signaturgesetz regelt die technischen Voraussetzungen an Zertifizierungsstellen. Unser Zertifizierungspartner D-Trust, der die IHK-ChamberCard produziert, genügt gemäß diesem Gesetz den höchsten Anforderungen. Die Rechtswirkung der qualifizierten elektronischen Signaturen regelt die “eIDas-Verordnung” https://eur-lex.europa.eu/.Als Option zur Schriftform wird eine elektronische Form ermöglicht, die als Substitut für die eigenhändige Unterschrift die elektronische Signierung des Dokuments erfordert.

Ich habe das IHK-Signaturkarten-Paket erhalten, habe aber Schwierigkeiten bei der Installation

Da die Installation der Software sowohl Betriebssystemkomponenten als auch sogenannte Plug-Ins für verschiedene Programme (zum Beispiel Outlook) beinhaltet, könnten ungeübte Benutzer auf Schwierigkeiten stoßen. Eine erste Lösungshilfe finden Sie im Internet unter https://www.de-coda.de/ im Bereich »Support«. Falls das Problem hiermit nicht zu lösen ist, erreichen Sie den Signatur-Support montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Hotline: (01805) 87 87 80, E-Mail: gfidoscdecoda@gfi.ihk.de (Supportgebühren fallen nicht an).

Meine Signaturkarte ist abgelaufen, wie beantrage ich eine Folgekarte?

D-TRUST hat ein erleichtertes Antragsverfahren für eine Folge-Signaturkarte eingeführt. Dieses Verfahren ist nun weiter vereinfacht worden, so dass noch mehr Kunden davon profitieren können: Bislang musste das Ausweisdokument, dass der Kunde bei der ersten Signaturkartenbeantragung in der IHK vorgelegt hatte, auch zum Zeitpunkt der Folgekartenbeantragung noch gültig sein. Diese Einschränkung gilt nun nicht mehr. Auch die Kunden, die während der Laufzeit der Signaturkarte einen neuen Ausweis bekommen haben, können jetzt die Folgekarte online in Auftrag geben.
Für die Beantragung einer Folgekarte gelten jetzt also nur noch folgende Bedingungen:
  • Der Name und die Firmenzugehörigkeit des Antragstellers dürfen sich
    zwischenzeitlich nicht geändert haben.
  • Seit Ablauf der alten Signaturkarte dürfen nicht mehr als 30 Tage vergangen sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die IHK-Signaturkunden, deren Karte abläuft, einfach online eine Folgekarte beantragen, ohne dass die IHK-Registrierungsstelle aktiv werden muss.
  • Dazu füllen die Kunden erst online den Vordruck aus, lassen ihn nach dem Ausdruck abstempeln und von einem vertretungsberechtigten Firmenvertreter unterschreiben.
  • Fertigen dann eine beidseitige Kopie des Ausweisdokumentes an und unterschreiben diese Kopie.
  • Schicken den ausgefüllten Antrag sowie die Ausweiskopie an
    D-TRUST, Kommandantenstraße 15, 10969 Berlin.
Der Preis für eine Folgekarte beträgt 144,00 Euro zzgl. MwSt. Die Kunden, deren Signaturkarte abläuft, werden rechtzeitig vorher von D-TRUST angemailt und über das Verfahren informiert. Wenn die Beantragung einer Folgekarte nicht möglich ist, müssen die Kunden wie zur Erst-Beantragung der Signaturkarte wieder in der IHK erscheinen.