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Beglaubigungen
Amtliche Bescheinigungen über die Übereinstimmung einer Abschrift oder Kopie mit dem Original.
So können z. B. innerstaatlich Zeugnisse, Geburtsurkunden usw. nach Vorlage des Originals als Kopie beglaubigt werden.
So können z. B. innerstaatlich Zeugnisse, Geburtsurkunden usw. nach Vorlage des Originals als Kopie beglaubigt werden.