EU-Kommission veröffentlicht „Greening Freight“ Gesetzespaket

Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission das neue Gesetzespaket „Greening Freight“ vorgestellt, welches den Güterverkehr effizient und nachhaltig gestalten soll. Durch das Gesetzespaket eröffnen sich für Unternehmen neue Möglichkeiten, die Effizienz der Transportmittel zu erhöhen und Emissionen zu senken. Es beinhaltet folgende Punkte:

Verordnung zur Schieneninfrastruktur

Die Verordnung soll das Management und die Auslastung der Schieneninfrastruktur sowie den grenzüberschreitenden Güterverkehr effizienter gestalten. Aktuell planen nationale Infrastruktur-Koordinatoren die Auslastung der Schiene vor allem für die heimischen Bahnanbieter und mit großem zeitlichem Vorlauf. In Zukunft sollen grenzüberschreitende Schienenbedarfe über ein gemeinsames standardisiertes IT-Tool geplant werden können. Dabei sollen Kapazitäten für kurzfristige Änderungen und Anfragen bereitgehalten werden. Bei kurzfristigen Stornierungen von Kapazitäten ist die Zahlung von Kompensationskosten vorgesehen. Zudem müssen Kompensationen oder Alternativrouten vorgeschlagen werden, falls es zu kurzfristigen Änderungen bei der ursprünglich vorgesehen Route kommt.

Revision der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen bei Lkw

Um Anreize für Null-Emissionen-Lastkraftwagen zu setzen, werden Änderungen an der Richtlinie zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessung und Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (Richtlinie 96/53/EC) vorgenommen. Null-Emissionen-Lastkraftwagen und Lastkraftwagen, die in Kombination mit einem Schienen- bzw. Wassertransportmittel operieren, dürfen in Zukunft ein Maximalgewicht von 44 Tonnen anstatt 40 Tonnen erreichen. Die zusätzlichen vier Tonnen sollen ausgleichen, dass die schweren Wasserstofftanks bzw. Batterien die Nutzlast im Vergleich zu konventionellen LKWs reduzieren.
Zudem wird der grenzüberschreitende Verkehr dieser Fahrzeuge neu geregelt. Mitgliedstaaten, die Europäische Modulare Systeme (EMS) in ihrem Hoheitsgebiet zulassen, sollen diese auch im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen benachbarten Mitgliedstaaten einsetzen können, ohne dass ein bilaterales Abkommen erforderlich ist und ohne die Einschränkung, dass nur eine Grenze überschritten werden darf. Somit kann die Fracht in weniger Fahrten transportiert werden.

Methode zur Berechnung von Transportemissionen

Der neue Vorschlag zur standardisierten Berechnung der Transportemissionen „CountEmissionsEU“ basiert auf ISO-Standards und soll die Qualität der Emissionsangaben erhöhen.
Quelle: DIHK
01.08.2023