Verkehr
Information zur Anmeldung zur Prüfung nach EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG
Die Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz kann ausschließlich online erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Onlineanmeldung.
Nach Absenden der Online-Anmeldung erhalten Sie von uns einen Bestätigungslink per E-Mail. Sie haben 24 Stunden Zeit Ihre Anmeldung duch Anklicken des Bestätigungslinks verbindlich zu machen. Erfolgt keine Bestätigung durch Sie in diesem Zeitraum, ist die Anmeldung hinfällig und der Prüfungsplatz steht einem anderen Teilnehmer zur Verfügung.
Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Prüfungstermin. Bis zu diesem Termin muss die Anmeldung vollständig erfolgt sein und die Prüfungsgebühr auf unser Konto IBAN DE47 4507 0002 0767 400500 bei der Deutschen Bank AG Hagen, BICDEUTDEDW 450 mit dem Stichwort Berufskraftfahrerqualifikation eingegangen sein. Alternativ können Sie bis zum Anmeldeschluss die Prüfungsgebühr auch bar bzw. mit EC-Karte in der SIHK einzahlen. Bitte ergänzen Sie das Stichwort um den Namen des Prüflings, wenn die Prüfungsgebühr durch Dritte überwiesen wird; andernfalls können wir den Zahlungseingang Ihrer Anmeldung nicht zuordnen und Sie ggf. nicht rechtzeitig für eine Prüfung einplanen.
Beachten Sie bitte, dass Sie erst nach Eingang der Prüfungsgebühr bei uns zur Prüfung eingeladen werden.
Die Prüfungsgebühren sind abhängig von der gewählten Prüfung:
| Güterkraftverkehr / Personenverkehr | |
|---|---|
| beschleunigte Grundqualifikation: | 140,00 Euro |
| beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger: | 115,00 Euro |
| beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger: | 100,00 Euro |
Erläuterungen
Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglicht – abgesehen von der Notwendigkeit eines passenden Führerscheins – das gewerbliche Führen von Lkw oder Omnibussen
ab folgendem Lebensalter:
| Güterkraftverkehr/ Personenverkehr | ||
|---|---|---|
| Fahrerlaubnisklasse | Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis) | Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation |
| C/CE | 18 Jahre | 21 Jahre |
| C1/C1E | 18 Jahre | 18 Jahre |
| D/DE | 21 Jahre | 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) bzw. 23 Jahre |
| D1/D1E (bis 16 Sitzplätze | 21 Jahre | 21 Jahre |
Grundqualifikation: Die „beschleunigte Grundqualifikation“ müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr.
Quereinsteiger: Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger“ bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.
Umsteiger: Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger“ bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ können die Fahrer ablegen, die bereits eine „Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr“ besitzen.
Umfang der Prüfung
| Prüfungsteile | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
|---|---|---|
| Regelprüfung | ||
| Theoretische Prüfung | 240 Minuten | 90 Minuten |
| praktische Prüfung |
|
- |
| Quereinsteiger | ||
| Theoretische Prüfung | 170 Minuten | 60 Minuten |
| Praktische Prüfung |
|
- |
| Umsteiger | ||
| Theoretische Prüfung | 110 Minuten | 45 Minuten |
| Praktische Prüfung |
|
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart
- Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation“ ist, dass der Schulungsveranstalter bis 3 Arbeitstage vor Prüfungstermin den Teilnehmer samt entsprechender Schulungsdauer in das Berufskraftfahrer-qualifikationsregister des Kraftfahrtbundesamtes hochgeladen hat.
- Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger“ ist, dass der Schulungsveranstalter bis 3 Arbeitstage vor Prüfungstermin den Teilnehmer samt entsprechender Schulungsdauer in das Berufskraftfahrer-qualifikationsregister des Kraftfahrtbundesamtes hochgeladen hat, sowie der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis.
- Gültiger Führerschein (nur wenn Schlüsselzahl „95“ eingetragen) , bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis oder wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist, bzw. Fahrerqualifizierungsnachweis:
Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ ist, dass der Schulungsveranstalter bis 3 Arbeitstage vor Prüfungstermin den Teilnehmer samt entsprechender Schulungsdauer in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister des Kraftfahrtbundesamtes hochgeladen hat, sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung.