Regionales Einzelhandelskonzept

Mit dem "Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)" haben sich 19 Städte und Gemeinden auf ein solches praxisnahes Verfahren geeinigt und es am 29. Juni 2001 beschlossen.
Alle Ansiedlungsfragen größerer Einzelhandelseinrichtungen werden interkommunal abgestimmt. Die IHK hat das regionale Einzelhandelskonzept aktiv mit entwickelt und nimmt an den Abstimmungsgesprächen teil.
Handel ist im Wandel: "Gewachsene" Innenstädte und Nebenzentren stehen im Wettbewerb mit peripheren Einkaufsbereichen auf der "Grünen Wiese". Vor allem großflächige Einzelhandelsbetriebe suchen geeignete Flächen für ihre Vorhaben. Der Ansiedlungsdruck ist erheblich.
Ziel muss es sein, zukunftsfähige Einzelhandelsstrukturen in der Region zu erhalten. Die regionale Steuerung der Einzelhandelsentwicklung ist in dieser Situation nicht leicht. Sie kann nur auf der Grundlage eines möglichst weitgefassten abgestimmten Ansatzes gelingen.
Als Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit diente seit 2001 das „Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche - REHK“. Seit 2020 liegt die 3. Fortschreibung REHK vor, die von dem Büro Junker + Kruse Stadtforschung Planung in Dortmund erarbeitet worden ist.
Hier können Sie das aktuelle REHK-Gutachten im praktischen PDF-Format herunterladen: Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) ; 3. Fortschreibung 2020